Der internationale Handel ist von einigen Regelungen bestimmt. Wer über die Landesgrenzen der Europäischen Union hinweg kaufen bzw. verkaufen möchte, muss sich mit zahlreichen Bestimmungen auseinandersetzen – unter anderem dem Zoll. Im deutschsprachigen Raum wird mit Zoll sowohl die Behörde als auch die staatliche Abgabe verbunden. Die Abgabe wird auf Einfuhren aus Drittländern wie beispielsweise China oder den USA erhoben. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du zum Zoll als Abgabe wissen musst!
Was ist der Zoll?
Der Zoll ist eine staatliche Abgabe, die beim grenzüberschreitenden Warenverkehr anfällt. Er wird von der Zollbehörde erhoben, sobald Waren in ein Land eingeführt oder aus einem Land ausgeführt werden. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Warenwert, dem Ursprungsland und der Art der Ware.
Warum gibt es Zölle?
Zölle erfüllen verschiedene wirtschaftliche, politische und fiskalische Zwecke. Sie sind kein Selbstzweck, sondern ein Instrument der staatlichen Handels- und Finanzpolitik. In der Regel werden Zölle erhoben, um einen regelnden Einfluss auf den Wirtschaftskreislauf zu nehmen.
Zölle haben mehrere Funktionen:
- Schutz der heimischen Wirtschaft
- Sicherung staatlicher Einnahmen
- Kontrolle von Ein- und Ausfuhren
- Außenpolitische Druckmittel
- Ausgleich von Wettbewerbsverzerrungen
Für Händler:innen ist der Zoll besonders relevant beim internationalen E-Commerce, etwa beim Import aus China oder den USA. Auch bei Dropshipping-Modellen können zollrechtliche Vorschriften greifen, je nachdem, wo die Ware lagert und von wo sie verschickt wird.
Welche Einfuhrabgaben gibt es?
Wenn du Waren aus einem Drittland bestellst, können neben dem Kaufpreis und Versand zusätzliche Kosten entstehen. Diese Einfuhrabgaben setzen sich aus Zoll, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer zusammen. Je nach Dienstleister:in kommen auch Servicegebühren hinzu.
Zollkosten
Zoll wird erhoben, wenn du Waren aus einem Drittland (außerhalb der EU) importierst. Jede Warengruppe hat einen eigenen Zollsatz. Die aktuellen Werte findest du auf der Website des Deutschen Zolls.
Kein Zoll fällt an, wenn der Sachwert der Sendung unter 150 Euro liegt. Der Sachwert ist die Berechnungsgrundlage für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Bei selbst mitgebrachten Waren aus dem Urlaub gelten abweichende Freigrenzen und Regeln.
Verbrauchssteuern
Verbrauchssteuern werden auf verbrauchsfähige Produkte des täglichen Bedarfs entrichtet. Diese Steuerart betrifft bestimmte Produktgruppen des täglichen Konsums, wie beispielsweise:
- Alkoholische Getränke
- Tabakwaren
- Kaffee
Die Höhe der Steuer ist abhängig von der eingeführten Warenmenge sowie dem entsprechenden Verbrauchssteuersatz. Verbrauchssteuern werden direkt von den Händler:innen an das Finanzamt abgeführt.
Einfuhrumsatzsteuern
In der Europäischen Union erhebt jedes Land Umsatzsteuer auf den Kauf bzw. Verkauf von Produkten und Dienstleistungen. Diese Steuer wird ebenso bei der Einfuhr von Waren in die Europäische Union fällig.
Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist abhängig vom entsprechenden Steuersatz.
- 7 Prozent für Güter des täglichen Bedarfs, z. B. Bücher, Lebensmittel und Fahrkarten
- 19 Prozent für Kleidung und alle anderen Waren
Bestellungen aus Drittländern sind von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, wenn der Steuerbetrag höchstens 1 Euro beträgt. Das entspricht einem Zollwert von etwa 5,30 Euro bei regulärem Steuersatz (19 %) bzw. rund 14 Euro bei ermäßigtem Steuersatz (7 %).
Servicegebühren
Neben den Einfuhrabgaben des Zolls können weitere Kosten in Form von Servicegebühren entstehen. Diese fallen zusätzlich an, wenn Versanddienstleister:innen wie DHL oder die Deutsche Post deine Sendung beim Zoll anmelden und die Abgaben für dich auslegen. Die Gebührenhöhe variiert je nach Anbieter:in. Sie sind keine staatliche Abgabe, sondern ein Serviceentgelt für die Abwicklung.
Wo finde ich die jeweiligen Zollgebühren?
Händler:innen müssen Kund:innen bereits vor der Bestellung über alle anfallenden Kosten informieren, um Transparenz und einen fairen Preisvergleich zu ermöglichen. Zusatzkosten wie Zölle sollten möglichst früh, idealerweise schon bei der Preisangabe im Shop, kenntlich gemacht werden – auch wenn an dieser Stelle noch keine genaue Bezifferung nötig ist.
Spätestens im Warenkorb und auf der Bestellseite sollte klar ersichtlich sein, dass zusätzliche Zollgebühren anfallen. Auch wenn rechtlich noch unklar ist, ob eine genaue Angabe nötig ist, wird empfohlen, Zölle konkret auszuzeichnen. Alternativ kann ein Hinweis wie „exklusive Zölle“ mit Link zu einer Kostentabelle verwendet werden, was jedoch ein gewisses Restrisiko birgt.
Welche Folgen können fehlende Zollangaben haben?
Wenn du Kund:innen nicht transparent über alle Kosten informierst, dürfen diese Kosten nicht nachträglich berechnet werden. Fehlt etwa ein Hinweis auf Zollgebühren, kann das zu Streitfällen führen, die du durch klare Preisangaben vermeiden kannst. Im Zweifelsfall musst du nicht ausgewiesene Kosten selbst tragen.
Zusätzlich besteht ein rechtliches Risiko: Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PangV) gelten als Wettbewerbsverstoß nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unvollständige Preisangaben gelten als irreführend und können leicht abgemahnt werden – etwa durch Mitbewerber:innen oder Verbraucherschutzverbände. Eine Abmahnung führt meist zu Kosten und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Bei Verstoß gegen diese drohen Vertragsstrafen und gerichtliche Auseinandersetzungen.
Beispiele für Zollberechnungen
Ob und in welcher Höhe Einfuhrabgaben anfallen, richtet sich nach dem Sachwert und der Art der Sendung. Die geltenden Wertgrenzen gelten einheitlich für Privatpersonen und Unternehmen – unabhängig vom Versandweg oder davon, ob es sich um Geschenke handelt. In der Regel ist eine Zollabgabe ab einer Wertgrenze von 150 Euro fällig.
Für die Prüfung, ob die 150-Euro-Wertgrenze eingehalten wird, zählt der tatsächliche Sachwert der Sendung – also der Betrag, der für die Ware gezahlt wurde. Versandkosten, Steuern und Abgaben bleiben im Sachwert, wenn sie in der Rechnung nicht separat ausgewiesen sind.
Beispiel 1: Wann fällt kein Zoll an?
Du kaufst eine Reisetasche aus einem Drittland. Der Gesamtrechnungsbetrag setzt sich aus dem Preis für Waren und den Beförderungskosten zusammen.
- Preis für die Ware lt. Rechnung: 140,00 Euro
- Beförderungskosten lt. Rechnung: 20,00 Euro
- Rechnungsbetrag insgesamt: 160,00 Euro
Der Sachwert der Ware beträgt in diesem Fall 140,00 Euro. Der Sachwert der Ware liegt unterhalb der Grenze von 150 Euro, weil die Beförderungskosten gesondert aufgeführt werden. Aufgrund des geringen Sachwerts ist keine Zollabgabe fällig.
Beispiel 2: Wann fällt Zoll an?
Du kaufst Schuhe von einem englischen Händler für insgesamt 195 Euro. Die Gesamtrechnung enthält Beförderungskosten, die jedoch nicht gesondert ausgewiesen werden. Aufgrund der fehlenden Ausweisung der Höhe der Beförderungskosten werden diese dem Sachwert zugerechnet.
Neben der Einfuhrumsatzsteuer und eventuellen Servicegebühren wird eine Zollgebühr fällig. Die Zollgebühr für Lederschuhe liegt bei acht Prozent vom Zollwert.
Fazit
Der Zoll ist ein zentrales Element im internationalen Handel und betrifft sowohl Händler:innen als auch Verbraucher:innen. Die Berechnung dieser Abgaben hängt vom Sachwert und der Art der Ware ab.
Eine transparente Darstellung aller Kosten als Händler:in ist nicht nur rechtlich erforderlich, sondern trägt auch zur Kundenzufriedenheit bei. Fehlende oder unklare Angaben zu Zollgebühren können zu Abmahnungen, Vertragsstrafen und finanziellen Nachteilen führen. Daher ist es wichtig, alle zusätzlichen Kosten – idealerweise bereits bei der Preisangabe im Shop – deutlich zu kennzeichnen.
Durch frühzeitige Information und korrekte Preisangaben lassen sich rechtliche Risiken minimieren und Vertrauen bei Kund:innen schaffen – ein entscheidender Faktor für nachhaltigen Erfolg im grenzüberschreitenden E-Commerce.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Zoll
Wann fallen Zollgebühren an?
Woher weiß ich, ob ich Zollgebühren zahlen muss?
Wie viel darf man bestellen ohne Zoll?
Welche Dokumente benötige ich für den Zollversand?
- Rechnung
- Zollinhaltserklärung (C22 oder C23)
- Versandlabel bzw. Frachtbrief
- Ursprungsnachweis
- Packliste
- ggf. Ausfuhranmeldung bei Ausfuhr außerhalb der EU
- ggf. Einfuhrgenehmigung bzw. Nachweise bei bestimmten Waren